Session 23.10.2020
Session des Kantonskirchenrates vom 23. Oktober 2020
Sessionsprotokoll / Informationsschreiben / Ergebnisse in Kurzform /Traktanden / Unterlagen zur Session
Der Kantonskirchenrat hielt seine ordentliche Herbstsession am 23.Oktober 2020 im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum SJBZ inEinsiedeln (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- undAbstandsvorschriften) ab.
>> Protokoll der Session vom 23. Oktober 2020
>> Informationsschreiben vom 8. November 2019
>> genehmigter Voranschlag 2021
Die Ergebnisse in Kurzform
- § 3 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes wird antragsgemäss um einen Absatz 2 ergänzt: «Ein Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde seines Wohnsitzes ohne Schweizer Bürgerrecht, welches das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist stimm- und wahlberechtigt, sobald es die Niederlassungsbewilligung C erhalten hat.» Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
- Der Voranschlag 2020 wurde in einer leicht erhöhten Fassung mit einem Total von Fr. 2’134’464.– und dem beantragten Pro-Kopf-Beitrag an die Kantonalkirche von gesamthaft Fr. 22.80 beschlossen.
- Der Finanzausgleich 2021 wurde gemäss dem unveränderten Antrag mit einem Ausgleich des Normleistungsaufwandes von Fr. 264.25 (d.h. einem Ausgleich der Normkosten zu 90.0%) und mit einem Gesamtbudget von Fr. 1’069’090.– beschlossen.
Traktanden
- Gebet, Begrüssung, Präsenz und Vereidigung eines Mitglieds
- Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht
- Beschluss über den Voranschlag 2021
- Beschluss über den Finanzausgleich 2021
- Informationen der Ressortchefs und Fragestunde
- Verschiedenes
Unterlagen zur Session
>> Sessionseinladung
>> Beilagenblatt
>> Ausländerstimmrecht 2020 – vorberatende Kommission – Antrag
>> Voranschlag 2021
>> ASS Voranschlag 2021
>> KAS Voranschlag 2021
>> Bericht zum Voranschlag 2021
>> GPK 2020 – Antrag Budget 2021
>> Finanzplanung 2021-2024
>> Finanzausgleich 2021
>> Finanzausgleich 2014-2021 Varianten