Informationsschreiben und Besoldungsentscheide des Kantonalen Kirchenvorstandes per 1. Januar 2026
(Teuerungsausgleich / Lohntabellen / Meldung Steuerfuss / Meldung Katholikenzahl / Formular Wiedereintritt)
Der Kantonale Kirchenvorstand beschloss:
Die «Lohnklassen und Lohnstufen» gemäss Anhang 2 der Personal- und Besoldungsverordnung werden per 1. Januar 2026 für das Jahr 2026 auf dem Indexstand von 109.3 Punkten (auf der Basis Dezember 2005 = 100 Punkte) belassen.
Die Kirchgemeinden haben den beschlossenen Steuerfuss für das Jahr 2026 mittels des Formulars bis allerspätestens am 22. Dezember 2025 zu melden.
Die Katholikenzahlen per 1. Januar 2026 etc. sind mittels des Formulars bis am 31. Januar 2026 von den Kirchgemeinden zu melden.
Es steht ein Formular für einen einfachen, unbürokratischen Wiedereintritt in die Kirchgemeinde zur Verfügung. Die Kirchgemeinden werden ersucht, dieses Formular auf ihren Homepages aufzuschalten.
Brief und Formulare:
>> Informationsschreiben
>> Lohntabelle 2026
>> Steuersatzmeldung 2026
>> Steuersatzmeldung 2026 – Word
>> Katholikenzahlmeldung
>> Katholikenzahlmeldung – Word
>> Wiedereintritt – Formular
>> Wiedereintritt – Formular – Word