Anträge Kopfquote und Finanzausgleich 2027
An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Kantonale Kirchenvorstand seine Anträge zuhanden der Session vom 16. Oktober 2026 verabschiedet. Im Voranschlag 2027 wird als Kopfquote der Betrag von Fr. 32.50 pro Katholik per 1. Januar 2026 beantragt (inkl. die neu übernommene Finanzierung der Diakoniestellen). Und für den Finanzausgleich 2027 werden die Beträge gemäss der «Übersicht Antrag Ergebnis Finanzausgleich 2027» beantragt. Die Details werden dann aus den Unterlagen zur Sessionseinladung ersichtlich sein, die in der Kalenderwoche 39 publiziert werden.
Diese frühzeitigen Informationen sollen den Kirchgemeinden bei der Erstellung ihrer Budgets helfen. Es handelt sich dabei aber ausdrücklich lediglich informativ um die Anträge des Kantonalen Kirchenvorstandes, die nicht bindend oder verpflichtend sind. Der Kantonskirchenrat wird an der Session vom 16. Oktober 2026 frei entscheiden können und die entsprechenden Beschlüsse fassen.