Informationsschreiben und Besoldungsentscheide des Kantonalen Kirchenvorstandes per 1. Januar 2023
(Teuerungsausgleich / Lohntabellen / Meldung Steuerfuss / Meldung Katholikenzahl)
Der Kantonale Kirchenvorstand beschloss:
Die «Lohnklassen und Lohnstufen» gemäss Anhang 2 der Personal- und Besoldungsverordnung werden per 1. Januar 2023 für das Jahr 2023 auf den Indexstand von 107.0 Punkten (auf der Basis Dezember 2005 = 100 Punkte) erhöht.
Die Kirchgemeinden haben den beschlossenen Steuerfuss für das Jahr 2023 mittels des Formulars bis am 20. Dezember 2022 zu melden.
Und die Katholikenzahlen per 1. Januar 2023 etc. sind mittels des Formulars bis am 31. Januar 2023 von den Kirchgemeinden zu melden. Das angekündigte Merkblatt zur Umsetzung des Verhaltenskodexes zum Umgang mit Macht und zur Prävention von Machtmissbrauch im Bistum Chur im Kanton Schwyz konnte inzwischen verabschiedet werden.
Die RKZ hat ein neues «Merkblatt Bildrechte» des Katholischen Medienzentrums Zürich publiziert. Dieses informiert darüber, was kirchliche Mitarbeitende bei der Publikation und Verwendung von Bildern auf Websites und in sozialen Medien beachten müssen.
Dateien
>> Informationsschreiben
>> Lohntabelle 2023 mit Basis 107.0 Punkte
>> Steuersatzmeldung 2022 1
>> Steuersatzmeldung 2022 1 – Word
>> Katholikenzahlmeldung 2022 1>> Katholikenzahlmeldung 2022 1 – Word
>> Merkblatt Verhaltenskodex für Kirchgemeinden 2022
>> Merkblatt Bildrechte für Kantonalkirchen_2022