Information 01.01.2024
Informationsschreiben und Besoldungsentscheide des Kantonalen Kirchenvorstandes per 1. Januar 2024
(Teuerungsausgleich / Lohntabellen / Meldung Steuerfuss / Meldung Katholikenzahl)
Der Kantonale Kirchenvorstand beschloss:
Die «Lohnklassen und Lohnstufen» gemäss Anhang 2 der Personal- und Besoldungsverordnung werden per 1. Januar 2024 für das Jahr 2024 auf den Indexstand von 108.5 Punkten (auf der Basis Dezember 2005 = 100 Punkte) erhöht.
Die Kirchgemeinden haben den beschlossenen Steuerfuss für das Jahr 2024 mittels des Formulars bis allerspätestens am 22. Dezember 2023 zu melden.
Die Katholikenzahlen per 1. Januar 2024 etc. sind mittels des Formulars bis am 19. Januar 2024 von den Kirchgemeinden zu melden.
Die Kirchgemeinden haben den Fragebogen betreffend Kommunaluntersuche zu beantworten.
Dateien
>> 1. Informationsschreiben vom 18. Dezember 2023
>> 2. Lohntabelle 2024
>> 3. Steuersatzmeldung
>> 4. Steuersatzmeldung – Word
>> 5. Katholikenzahlmeldung – Word
>> 6. Katholikenzahlmeldung
>> 7. Fragebogen-Kommunaluntersuch 2023 – Word
>> 8. Handreichung Bistum Chur 2023